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aktueller Workshop:
Analysetraining
(Schwerpunkt: Dramenanalyse)
Website betrieben von: Holger Müller-Hillebrand, StD
zertifizierter Lerncoach und Beratungslehrer
Fachleiter für Deutsch am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Aachen/Seminar GyGe
Moderator Bezirksregierung Köln
Modul 4
Informationen
Vertiefungen zur Gesprächsanalyse:
Was ist eine symmetrische, was eine komplementäre Kommunikation?
Was sind reversible (= umkehrbare) und irreversible (= nicht umkehrbare) Sprechakte?


Symmetrische
und komplementäre Kommunikation
Der Philosoph und Kommunikationswissenschaftler Paul Watzlawick nennt eine Kommunikation symmetrisch (= gleich, ebenmäßig), wenn beide Partner die gleichen Rollen einnehmen und auf gleicher Augenhöhe miteinander sprechen, z. B. beide eigene Vorschläge einbringen, einander widersprechen und einander ergänzen. Bei einem symmetrischen Gespräch stehen sich somit mindestens zwei (in etwa) gleich starke Partner gegenüber, die ein „spiegelhaftes Verhalten“ zeigen.
Demgegenüber ist eine Kommunikation komplementär (= den anderen oder das andere ergänzend), wenn die Rolle des einen Gesprächsteilnehmenden durch die der/des anderen ergänzt wird, wobei die/der eine in der (eher) überlegenen, die/der andere in der (eher) unterlegenen Rolle ist. Beispiele: Person A macht die Vorschläge, Person B stimmt zu oder lehnt ab; Person A stellt die Fragen, Person B antwortet (wie im Verhör und manchmal auch in der Schule); Person A klagt an, B verteidigt sich; Person A spricht für alle, Person B nickt nur stumm. Eine komplementäre Kommunikation spiegelt sich auch oft auf der Beziehungsebene wider; meist unterhalten sich hier zwei oder mehr Personen, die unterschiedliche Funktionen ausüben und unterschiedliche Rechte besitzen (z. B. Chef und Angestellte:r, Richter:in und Angeklagte:r).

Reversible
und irreversible Kommunikation

Wenn es ein Gefälle zwischen den Positionen der Gesprächspartner:innen gibt, darf häufig der Sender nicht „in einer Weise [sprechen], wie der Empfänger auch umgekehrt zum Sender sprechen dürfte, ohne die Beziehung zu gefährden", sagt der Kommunikations-psychologe Friedemann Schulz von Thun.
Beispiele: DIe/Der Richter:in darf die/den Ange-klagte:n verurteilen, aber nicht umgekehrt. Die/Der Schüler:in darf mit der/dem Lehrer:in kein mündliches Prüfungsgespräch veranstalten. Das Kind kann seine Eltern zwar kritisieren, aber nicht „ausschimpfen“ und es kann ihnen nichts verbieten, sie ihm aber sehr wohl. In all diesen Fällen nennt man den Sprechakt, den nur die/der eine vollziehen kann, irreversibel (= nicht umkehrbar). Können den Sprechakt hingegen beide oder alle Gesprächspartner:innen vollziehen, ist er reversibel (= umkehrbar).